PRIVATHEIT, VERTRAULICHKEIT UND GEHEIMHALTUNGSPFLICHT
5.2
Leitfaden zur beruflichen Schweigepflicht
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten müssen die wichtigsten Fakten zur beruflichen Schweigepflicht kennen. In diesem Abschnitt erkunden Sie die zentralen Informationen.
Beginnen Sie bei den zusammenfassenden Informationen, die das Schweizerische Bundesamt für Gesundheit (BAG) zur beruflichen Schweigepflicht anbietet. Im Text auf der folgenden Website ist zwar meistens von Ärztinnen und Ärzten die Rede, die Schweigepflicht gilt jedoch gleichermassen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Lesen Sie die Informationen bitte durch.
Zur Website des BAG «Berufs- oder Arztgeheimnis»
Bitte laden Sie nun den Leitfaden zur beruflichen Schweigepflicht von Gesundheitsfachpersonen im Kanton Basel-Stadt (2017) herunter. Lesen Sie darin vor allem die folgenden Abschnitte:
- Kapitel 2.2 und 2.3 (Achten Sie bei 2.3 auf den ersten Abschnitt)
- Kapitel 3.1 und 3.2
- Kapitel 4
Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Weiterbildungskurse von Manuel Trachsel sollten diese Abschnitte sowie die Inhalte der genannten Website des BAG kennen.
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Universität Basel