SELBSTBESTIMMUNG

4.2

Beeinträchtigung der Selbstbestimmung

Das Fallbeispiel im vorherigen Abschnitt zeigt eine fiktive Studie, die verschiedene problematische Aspekte aufweist.

Hier sind drei entsprechende Punkte aufgezählt – aber vielleicht haben Sie mehr gefunden.

  1. Der Slogan hat einen moralischen Unterton, der impliziert, dass es allen, die nicht teilnehmen wollen, an der richtigen Einstellung mangelt. Stellen wir uns einmal vor, ein Hersteller von Schmerzmitteln würde einen Clinical Trial mit dem Slogan anpreisen «Wenn Sie wirklich keine Schmerzen mehr haben wollen, machen Sie bei unserer Studie mit». Das wäre augenfällig moralisierend. Damit wäre die Freiwilligkeit der Studienteilnahme nicht mehr gegeben, weil bei einer Nichtteilnahme möglicherweise eine negative Konsequenz, im Sinne eines schlechten Gewissens, entstehen würde.

  2. Bei diesem Beispiel stellt sich die Frage, ob die Vergütung angemessen wäre. Nur eine Person würde die Kompensation der Flugreise, die zwischen 11 und 200 Franken (minimale und maximale Kosten für einen Flug nach London oder New York) kostet, erhalten. Folglich ist einerseits der (moralische) Anreiz für alle Teilnehmenden gross, andererseits ist die Wahrscheinlichkeit zu gewinnen sehr klein. Das bedeutet: Die Teilnahmeentschädigung ist bei der ausgewählten Person zu hoch und bei allen anderen zu gering.

  3. Zudem ist es problematisch, dass mit dieser Art der Vergütung auch die Demonstrierenden, die sehr wahrscheinlich keine letzte Flugreise hatten (weil sie nicht fliegen), nicht teilnehmen werden. Das ist hier vielleicht weniger ein ethisches als vielmehr ein methodisches Problem, aber es schränkt die wissenschaftliche Aussagekraft der Studie deutlich ein. Dies wiederum hat Auswirkungen darauf, welche Nutzen die Teilnehmenden an der Studie haben. Denn die Probanden und Probandinnen nehmen nicht nur aufgrund einer materiellen Entschädigung an einer Studie teil, sondern haben oft auch prinzipielle und persönliche Motive; in diesem Fall wäre es zum Beispiel die Nachhaltigkeit. Wenn nun diese Studie selbst nicht nachhaltig wäre, weil ihre Methode und damit auch die Ergebnisse zweifelhaft sind, würde sich der Aufwand für die Teilnehmenden auch aus persönlichen Gründen nicht lohnen.

Wir haben an diesem Beispiel gesehen, wie die Freiwilligkeit der Studienteilnahme auf recht subtile Art eingeschränkt werden kann. Es gilt hier, die Kompensation der Studienteilnahme angemessen und gerecht zu organisieren, die Kommunikation der Risiken sowie die Versprechen des Nutzens zu reflektieren und die Rekrutierung so zu gestalten, dass keine methodischen Nachteile entstehen.

Nach der Rekrutierung geht es natürlich weiter: Bis jetzt wurden die Studieninteressierten lediglich angeworben. Sobald sie sich melden, müssen sie über die Studie informiert werden. Damit eine Person die tatsächlichen Risiken und Vorteile einer Studienteilnahme gewichten kann und dadurch befähigt wird, die Entscheidung über eine Teilnahme freiwillig und autonom zu fällen, braucht es ausreichende und angemessene Informationen. Gerade in Bezug auf die beiden letztgenannten Aspekte – Freiwilligkeit und Entscheidungsfähigkeit – ist es wichtig, bei bestimmten Populationen, wie z.B. Kinder, Jugendliche oder Patientinnen und Patienten, besondere Massnahmen flankierend einzusetzen, wie Sie in einem späteren Kapitel erfahren werden.

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Universität Basel