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2.6
Grundsatz 5: Integrität
Beim fünften Grundsatz des Datenschutzrechts geht es um die Integrität, also um die Richtigkeit der Daten.
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Universität Basel
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Beim fünften Grundsatz des Datenschutzrechts geht es um die Integrität, also um die Richtigkeit der Daten.
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