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EXPERTE – UNTERSUCHUNG

1.8

Aufklärung des Patienten

Was die Ärztin denkt

Einverständniserklärung

  • Nach Zusammenfassung der Befunde informiere ich Herrn Meyer über das geplante Vorgehen in allgemein verständlichen Worten.
  • Damit er in die Behandlung einwilligen kann, muss ich ihn auch über mögliche, typische Nebenwirkungen und Komplikationen der Behandlung aufklären, wie beispielsweise Nachblutung (⟶ Hämatom, ⟶ Infektion, ⟶ Hautinfektionen – Hautkontamination)
  • Die Einwilligung des Patienten in die vorgesehenen Massnahmen und die Dokumentation seiner Einverständniserklärung sind aus juristischer Sicht besonders wichtig.
  • Operative Eingriffe erfüllen nach geltender Rechtslage den Tatbestand einer schweren Körperverletzung und werden erst durch das Einverständnis des aufgeklärten und mündigen Patienten legalisiert.

Lizenz

Universität Basel