EXPERTE – UNTERSUCHUNG
1.8
Aufklärung des Patienten
Was die Ärztin denkt
Einverständniserklärung
- Nach Zusammenfassung der Befunde informiere ich Herrn Meyer über das geplante Vorgehen in allgemein verständlichen Worten.
- Damit er in die Behandlung einwilligen kann, muss ich ihn auch über mögliche, typische Nebenwirkungen und Komplikationen der Behandlung aufklären, wie beispielsweise Nachblutung (⟶ Hämatom, ⟶ Infektion, ⟶ Hautinfektionen – Hautkontamination)
- Die Einwilligung des Patienten in die vorgesehenen Massnahmen und die Dokumentation seiner Einverständniserklärung sind aus juristischer Sicht besonders wichtig.
- Operative Eingriffe erfüllen nach geltender Rechtslage den Tatbestand einer schweren Körperverletzung und werden erst durch das Einverständnis des aufgeklärten und mündigen Patienten legalisiert.
Lizenz
Universität Basel