WIE GEHT GESUNDHEITLICHE VORAUSPLANUNG?
2.3
Die Patientenverfügung
Im Folgenden können Sie sich Basiswissen über die Patientenverfügung aneignen. Wie wird sie rechtlich verbindlich? Wann kommt sie zur Anwendung? Welche Inhalte und Aspekte gibt es bei einer Beratung zu beachten?
Sie erfahren auch, welche Vorlagen es gibt, wer in den Kantonen Basel-Stadt und Baselland Beratungen zur Patientenverfügung anbietet und wo diese hinterlegt werden kann.
Basiswissen
Die Patientenverfügung ist ein wesentliches Element der Gesundheitlichen Vorausplanung und sie ist rechtlich verankert (Art. 370 ff. ZGB). Jede urteilsfähige Person kann in einer Patientenverfügung festlegen, welchen medizinischen Massnahmen sie im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmt oder nicht zustimmt. Sie kann auch eine Vertretungsperson einsetzen, die im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit in ihrem Namen entscheiden soll. Und sie kann dieser Person Weisungen erteilen, wie sie entscheiden soll.1
Eine Patientenverfügung muss in Schriftform vorliegen, sie muss datiert und unterzeichnet sein. Diverse Organisationen bieten schriftliche Vorlagen für eine Patientenverfügung an und beraten beim Erstellen. Im elektronischen Patientendossier EPD kann eine Patientenverfügung hinterlegt werden. Patientenverfügungen gelten bis zum Widerruf. Eine Aktualisierung ist nicht vorgeschrieben, wird aber insbesondere empfohlen, wenn sich die Lebens- und/oder Gesundheitssituation verändert hat.
Patientenverfügungen kommen zur Anwendung, wenn die verfügende Person nicht mehr urteilsfähig ist. In dieser Situation muss abgeklärt werden, ob eine Patientenverfügung vorliegt. Falls ja, ist sie rechtlich verbindlich. Dies gilt nicht, wenn sie gegen gesetzliche Vorschriften verstösst, oder begründete Zweifel bestehen, dass die Patientenverfügung nicht freiwillig verfasst wurde oder nicht mehr dem Willen des oder der Patient:in entspricht.
Die Umsetzung von Patientenverfügungen in der Praxis ist nicht immer einfach. Dies belegen auch Studien. Oft kommt der Patientenwille zu wenig klar zum Ausdruck. Patientenverfügungen sollten möglichst aussagekräftig formuliert sein, keine Widersprüche enthalten und auf die Entscheidungssituation anwendbar und auffindbar sein.
Modell Basel-Stadt & Baselland
Alle Patientenverfügungen können Bestandteil der Gesundheitlichen Vorausplanung sein.
Regionale Vorlagen:
Nationale Vorlagen:
- diverse Vorlagen. (z.B. die Patientenverfügung FMH)
Es bestehen diverse Angebote zur Beratung beim Verfassen von Patientenverfügungen, zum Beispiel:
- Medizinische Fachpersonen (Hausärzte, Spitalärzte, Pflegefachpersonen)
- GGG Voluntas
- Rotes Kreuz Baselland
- Krebsliga beider Basel
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Hinterlegung. Hervorzuheben ist insbesondere
Beratung zur Patientenverfügung
Die Erstellung einer Patientenverfügung als Prozess ermöglicht der verfügenden Person mit ihr Nahestehenden und der Hausärztin oder dem Hausarzt ins Gespräch zu kommen. Die Beratung kann die verfügende Person in diesem Prozess der persönlichen Klärung unterstützen. Dabei sind Fragen zur persönlichen Einstellung bezüglich Gesundheit, Krankheit und Lebensqualität, das heisst, die eigene Werthaltung, ein zentraler Aspekt.
Weitere wichtige Inhalte einer Patientenverfügung:
- Angaben zur Person;
- Vertretungsperson, die über medizinische Massnahmen entscheidet;
- Angaben für welche Situationen die Patientenverfügung zur Anwendung kommen soll;
- Angaben zu den Zielen der Behandlung in bestimmten Situationen (Therapieziele);
- Einwilligung bzw. Ablehnung von spezifischen medizinischen Massnahmen;
- weitere für die betroffene Person wichtige Aspekte (z.B. Organspende, Obduktion, Spirituelle Bedürfnisse);
- Datum und Unterschrift.
Bei der Beratung zur Patientenverfügung sind folgende Aspekte zu beachten:
- Ist die betreffende Person urteilsfähig?
- Gibt es Faktoren (z.B. Erkrankungen, Lebenssituation), die das Verfassen einer Patientenverfügung nahelegen?
- Gibt es Faktoren, die nebst einer Patientenverfügung für das Verfassen ergänzender Dokumente (Ärztliche Notfallanordnung, Behandlungsplan) sprechen?
- Ist die betroffene Person bereit, sich mit diesen Themen auseinanderzusetzen?
- Gibt es Nahestehende, Vertretungspersonen, die mit Einverständnis der Verfügenden in die Gespräche einbezogen werden sollten?
- Ist die Patientenverfügung widerspruchsfrei formuliert?
- Wo wird die Patientenverfügung aufbewahrt, sodass sie rasch auffindbar ist?
Eine Hilfestellung für die Beratung zur Patientenverfügung bieten die Richtlinien «Patientenverfügung» der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW). Hier finden Sie auch Beispielfragen zur Werthaltung.
-
Zum Teil werden in einem Vorsorgeauftrag neben administrativen und finanziellen Angelegenheiten auch gesundheitliche Belange festgehalten. Für medizinische Entscheide ist eine Patientenverfügung jedoch geeigneter und flexibler. ↩
Lizenz
Universität Basel