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WIE GEHT GESUNDHEITLICHE VORAUSPLANUNG?

2.5

Die Ärztliche Notfallanordnung

Im Folgenden erhalten Sie Basiswissen zur Ärztlichen Notfallanordnung. Erfahren Sie, in welchen Situationen sie zur Anwendung kommt und welches die wichtigen Fragestellungen beim Erstellen sind. Sie erhalten Erläuterungen zur regionalen Vorlage sowie eine Checkliste mit Hilfestellungen.

Grafik Vorsorge Prozess_ÄNA

Basiswissen

Die Ärztliche Notfallanordnung ist ein weiterer Bestandteil der Gesundheitlichen Vorausplanung. Sie beschränkt sich ausschliesslich auf Anordnungen für dringliche (Notfall-)Situationen. Das sind Situationen, in denen medizinische Massnahmen nicht aufgeschoben werden können, bis die Einwilligung einer Vertretungsperson vorliegt.

Gemäss Art. 379 ZGB darf der behandelnde Arzt in einer dringlichen Situation die erforderlichen medizinischen Massnahmen nach dem mutmasslichen Willen und den Interessen des oder der Patient:in durchführen. Mit einer Ärztlichen Notfallanordnung kann auch in dieser Situation das Recht auf Selbstbestimmung ausgeübt werden. Medizinische Fachpersonen erhalten eine Handlungsanweisung. Es können allerdings keine Massnahmen eingefordert werden, die medizinisch nicht sinnvoll sind (z.B. Reanimationsversuch bei Aussichtslosigkeit).

Eine Ärztliche Notfallanordnung ist grundsätzlich für alle Menschen möglich, unabhängig von Alter, Gesundheitszustand und Lebensort. Besonders empfohlen wird das Verfassen einer Ärztlichen Notfallanordnung multimorbiden und/oder chronisch kranken und/oder älteren Menschen. Stationäre Einrichtungen dokumentieren den Reanimations-Status in der Regel beim Eintritt in die Institution (im Gespräch mit dem oder der Patient:in oder den Vertretungspersonen).

Bei einer wesentlichen Veränderung des Gesundheitszustands und vor invasiven interventionellen oder diagnostischen Eingriffen muss überprüft werden, ob die Anordnungen in der Ärztlichen Notfallanordnung noch Gültigkeit haben.


Modell Basel-Stadt & Baselland

Die regional entwickelte Ärztliche Notfallanordnung beschränkt sich auf drei Rubriken, die angekreuzt werden:

  • Reanimation ja / nein
  • Intensivmedizinische Behandlung ja / nein
  • Einweisung in ein Spital ja / nein

Die Kreuze müssen so gesetzt werden:

  • Zustimmung zu Reanimationsmassnahmen bedeutet auch Zustimmung zu intensivmedizinischer Behandlung und einer Einweisung ins Spital
  • Zustimmung zu intensivmedizinischer Behandlung bedeutet auch Zustimmung zu einer Einweisung ins Spital

Ist ein:e Patient:in nicht urteilsfähig, kann die Vertretungsperson die Ärztliche Notfallanordnung mit dem Arzt besprechen (sog. Ärztliche Notfallanordnung Stellvertretung). Sie muss sich dabei auf den (mutmasslichen) Willen der Person stützen, die sie vertritt.


Bild Formulare Hier finden Sie die Formulare Ärztliche Notfallordnung und Ärztliche Notfallanordnung Stellvertretung


Beratung zur Ärztlichen Notfallanordnung

Patient:innen, die eine Ärztliche Notfallanordnung ausfüllen, sollen eine informierte Entscheidung treffen können. Besprechen Sie mit Ihren Patient:innen, welche Auswirkungen allfällige Vorerkrankungen und deren Prognose auf die obigen Massnahmen haben können. Erläutern Sie die individuellen Chancen und Risiken der Notfalloptionen. Für diese Gespräche sind beispielsweise folgende Fragen hilfreich:


  • Was sind Ihre Erwartungen?
  • Was bedeutet eine Reanimation?
  • Wie sind die Chancen bei einer Reanimation ausserhalb des Spitals?
  • Was bedeutet «Behandlung auf der Intensivstation»?
  • Kann dem verfügten Wunsch in jeder Situation entsprochen werden oder gibt es Umstände, die z.B. eine gewünschte «Behandlung zu Hause» ausschliessen?

Hilfestellung für das Gespräch über Reanimation und Behandlung auf der Intensivstation bieten die Medizin-ethische Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften:


Checkliste
Ist der oder die Patient:in urteilsfähig? Falls nein: ist eine Ärztliche Notfallanordnung Stellvertretung sinnvoll?
Ist sichergestellt, dass die Ärztliche Notfallanordnung keine Widersprüche enthält?
Ist sichergestellt, dass die Ärztliche Notfallanordnung keine Widersprüche zu einer bereits vorliegenden Patientenverfügung/ einem Behandlungsplan enthält?
Ärztliche Notfallanordnung Stellvertretung: Gibt es Hinweise, dass die Vertretungsperson sich nicht am (mutmasslichen) Willen des oder der Patient:in orientiert?
Ist die Ärztliche Notfallanordnung datiert und von dem oder der Patient:in, ggf. der Vertretungsperson und dem Arzt, der das Gespräch geführt hat, unterschrieben?

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