GESUNDHEITLICHE VORAUSPLANUNG IM ALTERS- UND PFLEGEHEIMBEREICH

3.3

Dokumentation eines GVP-Gesprächs

In diesem Step erfahren Sie, wie Sie ein GVP-Gespräch richtig dokumentieren.

Nach einem GVP-Gespräch werden die wichtigsten Inhalte zusammengefasst, dokumentiert und abgelegt.

Beispiel: Ausschnitt aus Gespräch 2 SOUNDCLOUD-ELEMENT (DB-Nr. 34–35)

Dokumentation

Die Ergebnisse des GVP-Gesprächs können in den Kantonen Baselstadt und Basel-Landschaft in den regional entwickelten Formularen GVP (ÄNA resp. ÄNA Stv) dokumentiert werden (vgl. https://www.gesundheitliche-vorausplanung-bb.ch).
Alternativ können die Ergebnisse auch auf dem im Jahr 2025 national in Umlauf gebrachten Formular Behandlungsintensität dokumentiert werden (https://www.samw.ch/de/Ethik/Themen-A-bis-Z/Gesundheitliche-Vorausplanung/GVP-in-Pflegeheimen.html).

Ist die betroffene Person nicht mehr urteilsfähig und wird das Gespräch mit der Vertretungsperson geführt, wird eine vorgängig noch bei Urteilsfähigkeit ausgefüllte PV hinterlegt; sie kann jedoch nicht mehr aktualisiert werden.

Beispiel: Ausschnitt aus Gespräch 1 SOUNDCLOUD-ELEMENT (DB-Nr. 37–39 A und B)

Die im Rahmen des GVP-Gesprächs entstandenen Dokumente sollen in der Pflegedokumentation abgelegt sowie der betreuenden heim-/hausärztlichen Fachperson und der Vertretungsperson resp. (im Einverständnis mit der oder dem Bewohnenden) den nächsten Angehörigen abgegeben werden.

Beispiel: Ausschnitt aus Gespräch 2 SOUNDCLOUD-ELEMENT (DB-Nr. 40 A und B)

Kompetenzen der Fachpersonen, die ein GVP-Gespräch durchführen

GVP-Gespräche sind anspruchsvoll. Daher sollten diese Gespräche von einer Fachperson mit einer entsprechenden Aus- und Weiterbildung resp. Erfahrung geführt werden. Gute Kenntnisse der Techniken der Gesprächsführung sind Voraussetzung. Es ist wichtig, der betroffenen Person die Konsequenzen ihrer Entscheidungen spiegeln zu können und unrealistische Erwartungen empathisch anzusprechen. Oft sind auch mehrfache Gespräche nötig.

Sollte keine entsprechend kompetente Fachperson im Heim zur Verfügung stehen, können diese Gespräche auch von einer heim-/hausärztlichen Fachperson oder von einer extern zugezogenen Fachperson geführt werden (z. B. von GGG Voluntas, Krebsliga, SRK).