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WIE GEHT GESUNDHEITLICHE VORAUSPLANUNG?

2.7

Der Behandlungsplan

Der folgende Artikel vermittelt Basiswissen zum Behandlungsplan. Er kommt als Bestandteil einer detaillierten Gesundheitlichen Vorsorge in komplexeren Situationen zur Anwendung. Sie erfahren, welche Themen der regional entwickelte Behandlungsplan enthält und erhalten eine Checkliste für die anspruchsvolle und oft auch zeitlich aufwändige Erstellung

Grafik Vorsorge Prozess_Behandlungsplan


Basiswissen

Der Behandlungsplan ermöglicht eine detaillierte und engmaschige (krankheitsspezifische) Gesundheitliche Vorausplanung in komplexeren Situationen. Eine Behandlungsplanung empfiehlt sich beispielsweise bei Patient:innen mit einer fortschreitenden Erkrankung, Patient:innen in einer palliativen Situation oder bei erwartbaren Veränderungen des Gesundheitszustands. Im Behandlungsplan kann das Auftreten von Krankheitssymptomen, Komplikationen und Verschlechterungen antizipiert werden. Im gemeinsamen Gespräch mit dem oder der Patient:in (und den Nahestehenden, Vertretungspersonen) kann die Behandlung in diesen Situationen festgelegt werden. Die Behandlungsplanung unterstützt Patient:innen und Nahestehende. Ängste vor Verschlechterungen und Unsicherheiten können angesprochen und die Möglichkeiten z.B. der Palliative Care aufgezeigt werden. Im Behandlungsplan können zudem auch Reservemedikamente aufgeführt werden.

Hilfreich ist ein Behandlungsplan insbesondere dann, wenn die eingangs beschriebenen Patient:innen in verschiedenen «Settings» betreut werden (z.B. Spital mit Verlegung nach Hause oder in ein Pflegeheim). Der Behandlungsplan dient auch als «Hilfe zur Selbsthilfe» für Patient:innen und Nahestehenden. Bei einem akuten Problem können sie selbständig handeln, bis professionelle Hilfe eintrifft (z.B. Medikamente gestützt auf den Behandlungsplan verabreichen).

In Baselland arbeitet beispielsweise die Spitalexterne Onkologie und Palliativpflege Baselland (SEOP) mit Behandlungsplanung. Im Universitätsspital Basel setzt der Konsiliardienst Palliative Care Behandlungspläne ein. Behandlungspläne können durch die Hausärztin / den Hausarzt, die Spezialärztin / den Spezialarzt, im Spital, Pflegeheim oder in der Hausarztpraxis verfasst werden.

Anders als bei der Patientenverfügung ist Urteilsfähigkeit keine Voraussetzung für einen Behandlungsplan. Ist ein:e Patient:in nicht mehr urteilsfähig, orientiert sich der Behandlungsplan am mutmasslichen Willen des oder der Patient:in und wird mit den Vertretungspersonen besprochen.


Modell Basel-Stadt & Baselland

Der regional entwickelte Behandlungsplan umfasst folgende Themen:

  • Angaben zu Vertretungsperson(en) und wichtigen Bezugspersonen
  • Angaben zu wichtigen Fachpersonen und weiteren Ansprechpersonen
  • Relevante Diagnosen / Wichtige Informationen
  • Behandlungsziele und Wünsche des oder der Patient:in (ggfs. Mutmasslicher Wille)
  • Entscheidungsfindung Notfallsituation, sofern keine Ärztliche Notfallanordnung vorliegt
  • Gewünschter Betreuungsort bei Verschlechterung / Lebensende
  • Weitere Dokumente Gesundheitliche Vorausplanung
  • Reservemedikation

Reservemedikation: Zur Dokumentation der Medikamente kann entweder das Dokument mit den vorgedruckten Elementen, die situationsspezifisch ausgefüllt werden, oder das leere Dokument verwendet werden. Nachfolgend werden Beispieldosierungen für den Beginn einer Behandlung aufgeführt. Wichtig ist jedoch die individuelle Anpassung, insbesondere bei Einschränkungen der Organfunktion, bestehender Vormedikation oder aufgrund des Gesamtzustandes des oder der Patient:in. Die Verantwortung für die verordnete Medikation liegt bei der verordnenden Ärztin / dem Arzt.

Der Behandlungsplan wird von der Ärztin / dem Arzt oder einer qualifizierten Pflegefachperson (Master Pflege, APN), die das Gespräch mit dem oder der Patient:in geführt hat, ausgefüllt. Unterzeichnet wird das Dokument von dem oder der Patient:in sowie der zuständigen Ärztin / Arzt. Bei Urteilsunfähigkeit des oder der Patient:in unterzeichnet die Vertretungsperson bei medizinischen Massnahmen. Das Formular zur Reservemedikation muss von der verordnenden Ärztin / dem Arzt unterzeichnet werden.

Bild Formulare Hier finden Sie die Formulare Behandlungsplan, Reservemedikation und Reservemedikation (leeres Formular)


Beratung zum Behandlungsplan

Der Behandlungsplan ist ein gutes Kommunikationsinstrument zwischen Patient:in, Nahestehenden / Vertretungspersonen und den in die Behandlung involvierten medizinischen Fachpersonen. Sind viele Personen in die Betreuung involviert, kommt der schriftlichen Informationsübergabe (Dokumentation im Behandlungsplan) eine entscheidende Bedeutung zu. Das Verfassen eines Behandlungsplans mit dem oder der Patient:in (der Vertretungsperson) ist eine anspruchsvolle und oft auch zeitlich aufwändige Aufgabe. Eine hilfreiche Unterstützung für die Gespräche mit Patient:innen bietet der SAMW-Leitfaden «Kommunikation im medizinischen Alltag, ein Leitfaden für die Praxis».


Checkliste
Angaben zu Vertretungsperson(en) und wichtigen Bezugspersonen
Angaben zu wichtigen Fachpersonen und weiteren Ansprechpersonen
Relevante Diagnosen / Wichtige Informationen
Behandlungsziele und Wünsche des oder der Patient:in (ggfs. Mutmasslicher Wille)
Entscheidungsfindung Notfallsituation, sofern keine Ärztliche Notfallanordnung vorliegt
Gewünschter Betreuungsort bei Verschlechterung / Lebensende
Weitere Dokumente Gesundheitliche Vorausplanung
Reservemedikation

Je nach Ausgangssituation des oder der Patient:in kann es auch sinnvoll sein, sich auf einen kurzen Behandlungsplan zu beschränken, der auf zu erwartende Notfallsituationen ausgerichtet ist:

Notfallnummern der Personen, welche an der Betreuung und Behandlung des oder der Patient:in beteiligt sind und in einer Notfallsituation erreicht werden können
Die Erkrankung der betroffenen Person, ihre Behandlungen und Medikamente
Beschreibung möglicher Notfallsituationen
Massnahmen und Therapien für die verschiedenen Notfallsituationen
Medikamentenliste

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