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2.3

Grundsatz 2: Verhältnismässigkeit

Das Bearbeiten von Daten bedarf nicht nur einer gesetzlichen Grundlage, sondern es muss auch verhältnismässig sein.

Link zum erwähnten Vortrag von Prof. Dr. Marcel Salathé über die Herausforderungen der digitalen Epidemiologie

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Universität Basel

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