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BEGRIFFE UND GESETZLICHER RAHMEN

8.1

Diversity und das Recht auf Inklusion

Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit haben das Recht, vollumfänglich am Studium teilzunehmen – sie haben das Recht auf Inklusion. Dieses ist im nationalen und internationalen Recht festgelegt. Doch was bedeuten Begriffe wie Behinderung, Inklusion oder Diversity genau?

Diversity an der Universität Basel

In ihrem Diversity Statement bekennt sich die Universität Basel ausdrücklich zu den Prinzipien der Diversität und der Inklusion:

«Die Universität Basel ist als Arbeits- und Bildungsstätte von rund 19‘000 Menschen aus über 100 Nationen gleichermassen zur Diversität verpflichtet wie auf diese angewiesen. Sie versteht sich als Organisation, welche die unterschiedlichen Erfahrungen und Perspektiven ihrer Mitglieder wertschätzt und ihre vielfältigen Potenziale fördert, unabhängig von Alter, Religion, Geschlecht, Geschlechtsidentität, kultureller Herkunft, Sprache, sozialer oder beruflicher Stellung, Lebensform, politischer Überzeugung, sexueller Orientierung und Behinderung.»


Behinderung

Heute wird Behinderung nicht mehr einseitig als Defizit der betroffenen Menschen verstanden, sondern als Effekt eines Wechselspiels zwischen Individuum und gesellschaftlichen Gegebenheiten. Die UNO-Behindertenrechtskonvention definiert Behinderung folgendermassen:

«Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.»

Diese Definition von Behinderung erscheint auch auf der Website von Inclusion Handicap, der Dachorganisation der Schweizer Behindertenorganisationen. Die «echte, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft» wird auch als Inklusion bezeichnet.


Chronische Krankheiten

Chronische und psychische Krankheiten können im Alltag eine ähnliche behindernde Wirkung entfalten. Sie sind zudem oft unsichtbar. Studierende mit chronischen Krankheiten sind unter Umständen auf die gleiche Unterstützung angewiesen wie Studierende mit Mobilitäts- oder Sinnesbeeinträchtigung.


Inklusion

Inklusion bedeutet, dass alle Menschen gleichermassen selbstbestimmt und mit allen Wahlmöglichkeiten am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Dazu gehört auch, dass die Zulassung von Hilfsmitteln und Nachteilsausgleichen selbstverständlich ist und nicht in jedem Fall neu und individuell erkämpft werden muss. Um Inklusion zu gewährleisten, müssen Institutionen wie die Universität allfällige Barrieren von sich aus beseitigen.


Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet, dass die Hindernisse für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten aus dem Weg geräumt oder kompensiert werden. Im Kontext des Studiums heisst dies, dass


  • Gebäude, Räume und Lehr-/Lernplätze zugänglich sind,
  • die Kommunikation den Möglichkeiten der Studierenden angepasst ist,
  • Lehrform und Lehr-/Lernmaterialien den Möglichkeiten der Studierenden angepasst sind,
  • Zeitpläne wo nötig angepasst werden,
  • Prüfungen und sonstige Leistungsnachweise individualisiert abgelegt werden können,
  • auf jeder Ebene mit neu auftauchenden Schwierigkeiten flexibel umgegangen wird.