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ONLINE-PRÜFUNGEN UND LEISTUNGSNACHWEISE MIT EVAEXAM

3.3

Betrugssicherheit

Um die Betrugssicherheit bei Online-Prüfungen zu erhöhen, gibt es die folgenden Möglichkeiten:


1. Möglichkeit der Zeitlimitierung bei Gleichzeitigkeit

Die Teilnehmenden werden per E-Mail-Link mit personalisiertem TAN (= Transaktionsnummer) zur Prüfung eingeladen. Zum festgelegten Termin wird die Prüfung durch die Prüfungsverantwortlichen geöffnet. Ab diesem Zeitpunkt können sich die Studierenden mittels TAN und Matrikelnummer identifizieren. Sobald Sie sich identifiziert haben, läuft die Prüfungszeit. Nach Ablauf der Prüfungszeit kontrollieren die Prüfungsverantwortlichen, ob alle Prüfungen abgeschickt wurden, bevor sie den Prüfungszugang schliessen.


2. Möglichkeit der Erstellung von Fragen-Pools und automatischer Varianten

Dank der Erstellung von Fragen-Pools mit gleichem Schwierigkeitsgrad und der automatischen Variantenerstellung wird ein hoher Individualisierungsgrad der Prüfungen erreicht, so dass unterschiedliche Teilnehmende sowohl unterschiedlich formulierte Fragen wie auch unterschiedliche Fragenreihenfolgen erhalten.


3. Testen der Kompetenzen im Bereich Anwendung, Analyse, Synthese und Evaluation

Durch den Open-Book-Charakter sind Online-Prüfungen mit EvaExam vor allem sinnvoll, um die Kompetenzen der Prüflinge im Bereich Anwendung, Analyse, Synthese und Evaluation zu testen. So sollte es bei den Prüfungsaufgaben eher darum gehen, vorhandenes Wissen auf neue Situationen anzuwenden. Dementsprechend sollte bei der Erstellung einer Online-Prüfung mit EvaExam besonderes Augenmerk auf der didaktischen Aufbereitung liegen. Fragen, die einzig auf die Reproduktion von Wissensinhalten zielen, sind im Open-Book-Format nicht sinnvoll.


4. Weiterführende technische Hilfsmittel

Darüber hinaus gibt es einzelne technische Mittel zur Erhöhung der Betrugssicherheit (z.B. Remote Proctoring, das die Identifikation der Teilnehmenden sicherstellt). Diese Lösungen werden von der Universität Basel nicht unterstützt. Gründe hierfür sind, dass hierbei die geringe Erhöhung der Betrugssicherheit in einem inakzeptablen Verhältnis zu den persönlichkeitsrechtlichen und technischen Hürden steht.

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